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Heinz, Elmar: Bajonettfechten der...
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RWM 17-06
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Das Gewehr diente mit Bajonett als Stoßwaffe. Das Fechten hiermit wurde im Reichsheer in der militärischen Ausbildung unterrichtet. Die Vorschrift aus dem Jahr 1882 zeigt exemplarisch, wo die Schwerpunkte lagen.
Von Dr. Elmar Heinz
Der Nahkampf gegen Infanterie oder Kavallerie zwingt den Soldaten, sein Gewehr im Kontrafechten mit aufgepflanztem Seitengewehr als Stichwaffe zu verwenden. Wie das im preußischen Heer ausgebildet wurde, regelte die Vorschrift vom 9. November 1882. Sie ersetzte die Vorgängerin vom 6. April 1876. Die 1889 handschriftlich veränderte Vorschrift ist in vier Abschnitte gegliedert: Allgemeines, Schulfechten, Übergang zum Kontrafechten und das Kontrafechten selbst. Damit wurde der Wehrpflichtige bereits im ersten Dienstjahr systematisch unterrichtet.
Zweck und Lehrer. Das später „Bajonettieren“ genannte Bajonettfechten sollte den Infanteristen mit der blanken Waffe vorbilden und dessen Vertrauen zum „mit Kraft und Geschicklichkeit geführten Bajonett“ stärken. Es schulte die scharfe Beobachtung, das kaltblütige Handeln in schwierigen Lagen „und den gefaßten Entschluß mit Energie und Sicherheit ausführen“. Der Soldat sollte am Ende der Ausbildung gewandt und kräftig stoßen sowie geschickt Deckung nehmen können.
Die Vorschrift betont, daß das Bajonettfechten nicht exerziermäßig mit Kommandos gelehrt werden durfte. Die Ausbildung sollte auf geistige, moralische und körperliche Eigenschaften des Soldaten eingehen – dies sei der einzige Weg zum Ziel. Alle Kräfte des Fechters mußten auf den Sieg über den Gegner gerichtet sein, „und sind deshalb alle Künsteleien des Fechtbetriebes zu vermeiden“.
Logischerweise mußten die Lehrer Kontrafechter mit ...
Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 17 auf den Seiten 1182 bis 1185.