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Heinz, Elmar: Spundbajonett mit...
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RWM 01-09
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Heinz, Elmar:
Spundbajonett mit rätselhafter Gravur - Dragoner im Dienst des Kurfürsten von Mainz
In: RWM-Depesche 01, S. 44-49
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„Recht vor Macht„ war ein Rechtsgrundsatz im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, der auch kleinsten Territorien das Dasein sicherte. Der Kurfürst von Mainz mußte trotzdem mit einer kleinen Armee seinen Staat verteidigen.
Von Dr. Elmar Heinz
Ein Bajonett mit verputzter Klinge weist den Weg in die Zeit um 1700. Es handelt sich um ein Stück, das das Bayerische Armeemuseum in Ingolstadt verwahrt.
Die Waffe ist 48,3 cm lang und verfügt über einen Griff aus gedrechseltem Holz mit außenliegender Haltefeder, der das klassische Aufpflanzen durch Einführen in die Mündung ermöglicht. Zugleich ist es mit eine Dille versehen, die eine Aussparung für eine Warze am Lauf hat. Es handelt sich also um eine Übergangsform aus Spund- und Dillenbajonett. Spundbajonette kamen um 1670 in Gebrauch und waren um 1700 bereits vom Dillenbajonett abgelöst.
Die Dille war eine Röhre, die über die Mündung paßte. Die Konstruktion hatte den Vorteil, daß mit der Waffe auch bei aufgepflanztem Seitengewehr geschossen werden konnte.
Die Dille hat einen Innendurchmesser von 22,7 cm. Das läßt auf das Kaliber der Schußwaffe schließen, zu der das Bajonett einmal gehörte. Bei einer durchschnittlichen Laufstärke von 1,5 mm bis 2 mm an der Mündung dürfte die Waffe also ein Kaliber von ungefähr 19 mm gehabt haben. Das preußische Hernoul-Gewehr 1713 und das Gewehr 1723 beispielsweise hatten Laufkaliber zwischen 18,5 mm und 19 mm.
Auf den ersten Blick erscheint es unklar, welche Einheit wann diese Blankwaffe vereinnahmt hatte. Die Beschriftung auf der 32,6 cm langen Klinge ist stark verputzt. Auf der Terzseite läßt sich „Ch.. Mainztl: Bibeisch / D... Regement„ erkennen, auf der Quartseite ein stark verputztes Wappen und „AM PEEB„.
Das Stück stammt aus Kurmainz. Durch die Gravur der Terzseite läßt sich das Stück dem Kurfürstentum Mainz zuweisen. Deshalb kann man nun auch das verputzte Wappen genauer untersuchen und schließlich einem Erzbischof und Kurfürsten genau zuweisen. Vergleicht man den Wappenrest mit den in Frage kommenden Wappen der Kurfürsten des 17. Jahrhunderts, kommen der Teilung des Wappenschilds wegen zunächst mehrere Personen in Frage. Wenn man aber den Teil (heraldisch) rechts als einfach gravierten schwarzen Löwen mit aufrechtem Schweif auf goldenem Grund mit silbernem Faden von rechts oben nach links unten deutet, dann findet sich dies lediglich in dem Wappen des Freiherrn Lothar Franz von Schönborn (1695-1729).
Den vollständigen Artikel finden Sie in der RWM-Depesche 01 ab Seite 44.