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Heinz: Beschußamt Ulm

RWM 17-12

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Heinz, Elmar: Voll im Trend: Gültiger Beschuß

In: RWM-Depesche 17, S. 1216-1219Bestellen Sie diesen Artikel in RWM-Depesche 17 - klicken Sie hier.

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Waffen müssen zur Sicherheit des Schützen einen gültigen Beschuß haben. Das gilt in Deutschland seit 1891. Das Beschußamt Ulm prüft mit modernen Mitteln, ob eine Waffe den Anforderungen entspricht. Die RWM-Depesche hat einmal hinter die Kulissen geschaut.

Von Dr. Elmar Heinz

Im Bruchteil einer Sekunde stößt der Blitz durch die dunkle Masse. Ein enormer Druck baut sich auf. Die Druckwelle staut sich, sucht den schwächsten Widerstand. Messing einer Patronenhülse schmilzt und fließt in den Spalt zwischen Verschluß und Lauf. Die Verschlußwarzen liegen nicht gleichmäßig an, der gesamte Druck stößt auf eine der beiden. Sie reißt ab. Mit einem Druck von mehreren tausend Atmosphären stoßen gespannte Gase nach hinten. Das Material der Systemhülse versagt. Splitter fliegen durch den Schießstand. Der Schütze hört noch, wie sein Nebenmann ...

So ziemlich alles, was schiefgehen kann, ging hier schief. Diese fiktive Schilderung zieht Fehler an der Waffe und der Munition zusammen. Sie zeigt, wie wichtig es es ist, daß Waffe und Munition frei von Fehlern sind, um den Schützen und sein Umfeld nicht zu gefährden. Wer prüft? Das Beschußamt.

Das Beschußamt Ulm. Freundliche Mitarbeiter nehmen am Eingang des Beschußamts die zu beschießende Waffe entgegen – weiter kommt der Besucher normalerweise nicht. Später kann er im Idealfall seine beschossene Waffe in Empfang nehmen. Was geschieht hinter der Türe in der Zwischenzeit? Wie arbeitet ein Beschußamt? ...

Den vollständigen Artikel finden Sie in RWM-Depesche 17 auf den Seiten 1216 bis 1219.

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